…das die Polizei im 18. Jahrhundert noch nicht in die Sparten Schupo und Kripo unterteilt war. Die Polizei hatte bei entdeckten Verbrechen lediglich das Recht des ersten Angriffs und der vorläufigen Untersuchung. Die tatsächliche Aufklärung einer Straftat, die Suche nach Zeugen und Beweisen und Überführung des Täters war Aufgabe der Kriminalgerichte.